Beurkundungskosten eines Immobilienkaufvertrages

Das BGB sieht in § 311b vor, dass Immobilienkaufverträge durch einen Notar beurkundet werden müssen. Sinn und Zweck der notariellen Beurkundung ist, durch Beratung und Aufklärung zu gewährleisten, dass der von den Parteien gewollte Inhalt und Erfolg des Kaufvertrages klar und deutlich, unmissverständlich und beweissicher in einer Urkunde festgehalten wird. Gleichzeitig soll der Unerfahrene vor Schaden geschützt werden. Dadurch soll ein späterer Streit zwischen den Parteien vermieden werden. Typisches Merkmal der notariellen Beurkundung ist das wörtliche Vorlesen der gesamten Urkunde, bevor sie unterschrieben wird.
Andererseits sind mit der Beurkundung nicht unerhebliche Kosten verbunden, die wir hier beispielhaft auflisten.

Gemeinsame oder getrennte Beurkundung?

Üblicherweise kommen zu einer Kaufvertragsbeurkundung Käufer und Verkäufer im Büro des Notars zusammen. Falls aber der Käufer und Verkäufer weit auseinander wohnen, kann man Angebot und Annahme auch getrennt beurkunden. Der Käufer macht dann bei „seinem“ Notar das Kaufangebot, welches an den Notar des Verkäufers geschickt wird. Hier kann der Verkäufer das Angebot annehmen.
Die getrennte Beurkundung erscheint zunächst ganz praktisch, weil man weniger weit anreisen muss. Sie hat aber auch einige gravierende Nachteile:

  • Falls Sonderwünsche oder kleinere Änderungen erforderlich oder gewünscht werden, können diese nur im Rahmen einer gemeinsamen Beurkundung vorgenommen werden, weil nur hier die Parteien beide unmittelbar der Änderung zustimmen können. Bei getrennter Beurkundung sind spontane Änderungen/Anpassungen nicht möglich.
  • Bei größeren Wohn-/Immobilienanlagen gibt es in der Regel einen durchführenden Zentralnotar. Dieser kennt dann die Objektbesonderheiten und kann dazu auch beraten, zum Beispiel mögliche über Sondernutzungsrechte, Baulasten, oder sonstige mit der Immobilie in Zusammenhang stehende Parteien oder Lagegegebenheiten.
  • Eine getrennte Beurkundung ist schlicht teurer, siehe unten.

Kosten für die Durchführung des Kaufvertrages

KostenartLeistungKaufpreis: 100.000,- €Kaufpreis: 200.000,- €
NotarkostenBeurkundung eines Grundstückskaufvertrages649,74 €1.035,30 €
NotarkostenBetreuungsgebühr für den Kaufvertrag162,44 €258,83 €
NotarkostenVollzugstätigkeiten162,44 €258,83 €
GrundbuchkostenEintragung der Auflassungsvormerkung136,50 €217,50 €
GrundbuchkostenEintragung des Eigentümers273,00 €435,00 €
GrundbuchkostenLöschung der Auflassungsvormerkung25,00 €25,00 €

Gesamt

1.409,11 €

2.230,45 €

Zusätzliche Kosten bei Eintragung einer Grundschuld (Häufig notwendig, wenn der Kauf mit einem Kredit finanziert wird.)

KostenartLeistungGrundschuld: 50.000,- €Grundschuld: 100.000,- €
NotarkostenGrundschuldbestellung mit Vollstreckungsklausel (ZVK);
ohne ZVK = halber Preis
196,35 €324,87 €
NotarkostenBetreuungsgebühr für die Grundschuld98,18 €162,44 €
GrundbuchkostenEintragung der Grundschuld165,00 €273,00 €

Zusätzliche Kosten bei getrennter Beurkundung im Angebots- und Annahmeverfahren

bei Kaufpreis: 100.000,- €bei Kaufpreis: 200.000,- €
Zusätliche Kosten durch Annahmeverfahren273,- €435,- €

Daher ist es meistens sinnvoll, eine gemeinsame Beurkundung zu wählen, auch wenn die Anreise ggf. etwas weiter ist.

Stand: 03.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.